Rede des Stadtverordneten Detlef Schmitz zum Thema "Briller Viertel" im Rat der Stadt Wupperal am 14.November 2005

"... Geehrter Herr OB, verehrte Damen und Herren Stadtverordnete, liebe Gäste der Ratssitzung ! In der Geschäftsordnung des Rates steht : man solle im Rat frei reden, das käme mir eigentlich entgegen, doch man hat mir geraten, einige Gedanken zu Papier zu bringen, weil ich mich sonst als Elberfelder im Barmer Rathaus zu sehr verhaspeln würde! Zu den Ihnen vorliegenden zwei Drucksachen möchte ich für meine Fraktion einige - unsere Enthaltung betreffende - kurze Erläuterungen geben ! Wir halten unseren eingebrachten Antrag momentan für erledigt und begrüßen die Zusage der Verwaltung auf eine Vorprüfung der rechtlich verbindlichen Bauleitpläne des Briller Viertels.

Wir teilen nicht alle Aussagen des Sachstandsberichts der Verwaltung und fragen warum die rechtliche Abgleichung nicht im normalen Satzungsverfahren vorgenommen wird, denn nicht wir sind Urheber des Antrags, meine Damen und Herren, und ich darf mit Ihrer Genehmigung Herr Oberbürgermeister aus einem Protokoll des Denkmalpflegeausschusses vor 22 Monaten sinngemäß und wörtlich zitieren :

In einer Tischvorlage beantragte der Herr Stv. Dittgen für seine Fraktion eine Änderung der Bearbeitungsreihenfolge zugunsten des Briller Viertels, dieses sollte an die erste Stelle gesetzt werden. Der Stv. Herr Huhn bedauerte für seine Fraktion nicht zustimmen zu können, da erst mal Beyenburg bearbeitet werden sollte. Sie räumten aber weiter hinten im Protokoll ein, das man nach Beyenburg überlegen könnte, die Reihenfolge Cronenberg mit dem Briller Viertel zu tauschen. Nun erläuterte der Beigeordnete Herr Uebrick noch mal das Verfahren und ich zitiere wörtlich : eine Änderung bedürfe der intensiven Zusmmenarbeit der beteiligten Fachressorts, grundsätzlich erkenne die Verwaltung auch den größten Handlungsbedarf für das Briller Viertel, er gehe aber auf den Vorschlag ein, das Briller Viertel mit Cronenberg zu tauschen und nach Beyenburg dann neu über die weitere Reihenfolge der Denkmalbereiche eine Entscheidung treffen zu lassen. Der Stv. Dittgen fragte nach, ob bereits mit der Festlegung des Geltungsbereiches einer Denkmalbereichsatzung eine weitere Bebauung verhindert werden könne. Herr Beigeordneter Uebrick erwidert, dass selbstverständlich erst die Rechtskraft sich auf zukünftige Bauvorhaben auswirken werde. Bis dahin könne natürlich jedes Baurecht ausgeschöpft werden. Ende der Zitate ! Das war der Sachstand vor knapp zwei Jahren, meine Damen und Herren ! Nicht zu erkennen ist, ob irgend jemand in der Zwischenzeit die Festsetzungen der neun rechtsgültigen Bebauungspläne abgeglichen hat ? Warum sollte man auch den Puschen kommen, denn nach unserer Auffassung von Bearbeitungsreihenfolge von Denkmalbereichen, kann diese nur mit einem Aufstellungsbeschluß, als sogenannten Arbeitsauftrag durch den Rat der Stadt erteilt werden ! Hier wird in der Drucksache suggeriert, als ob das Satzungsverfahren automatisch erfolgt. Laut Gutachten des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege wurde der Stadt 1999 empfohlen, für das Briller Viertel eine Denkmalbereichsatzung aufzustellen.

Dieses Verfahren wurde bereits vorher für die Bereiche Zoo / Beyenburg und Cronenberg praktiziert, indem der Rat zeitlich versetzt diesen förmlichen Arbeitsauftrag an die Verwaltung durch einen Aufstellungsbeschluß erteilte. In diesem Satzungsverfahren sind alle rechtlichen und der Satzung widerstrebenden Fragen zu klären, so ist das üblich !

Zwei interessante Aussagen in der Begründung des Sachstandsberichtes der Verwaltung zeigen uns, dass hier noch eine in die Zukunft leitmotivische Zielsetzung in Sachen Denkmalschutz not wendig sein wird. Die erste : Die personellen Kapazitäten des zuständigen Ressort's scheinen und sollten ausbaufähig sein ! Mit rund 4500 eingetragenen Denkmalen kann man nach außen wuchern, doch im Vergleich zu anderen Städten ist unsere Denkmalbehörde unterbesetzt ! Die vielfältigen denkmalbetreffenden Aufgaben im Hinblick auf den Stadtumbau werden zunehmen und für uns besteht hier dringender Handlungsbedarf !Die zweite interessante Aussage der Drucksache ist , dass wir in Wuppertal eine seit 1975 bestehende Ortsbildsatzung haben! Interessant deshalb , wenn man die darin enthaltenen Festsetzungen liest, wir uns fragen, warum diese Satzung nicht angewandt wird ! Nach dieser Satzung und seinen Festsetzungen hätten viele architektonischen Gruselichkeiten in dieser Stadt schon in den siebziger Jahren nicht genehmigt werden dürfen. ! Jüngstes Beispiel ist der Bau des Altenheimes an der Ecke Luisenstr. !Abschließend ! An diesen leitmotivischen Zielsetzungen der Stadt möchten wir gerne mit Ihnen meine Damen und Herren in dieser Wahlperiode noch arbeiten, dazu gehören auch die exponierten Denkmalbereichslagen Wuppertals.

Sie sind für mich ein harter Standortfaktor sind, um den uns andere Städte beneiden werden !

Die Bedeutung des Denkmalschutzes und seine außerordentlichen wirtschaftlichen Faktoren von Aufträgen an hiesige Handwerksfirmen sind Ihnen bekannt, und deshalb werden wir zunächst mit Ihnen Herr Stv. Huhn dem Satzungsbeschluß für den historischen Ortskern Beyenburg zustimmen und Anfang 2007 die Verwaltung nach dem Sachstand der anderen Bereiche abfragen ! Davon unabhängig werden wir Ihnen in dieser Wahlperiode weitere Denkmalbereiche empfehlen und unseren Aufstellungsbeschluß zum Denkmalbereich Briller Viertel zu gegebener Zeit erneut einbringen. Ich kann ja verstehen, dass es Ihnen heute noch schwer fällt einem Antrag der WfW zuzustimmen, doch ich denke das wird im Laufe der Zeit noch klappen und danke Ihnen zunächst für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit !

..."